ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen:

Dennis Westermann
Alexanderstraße 170
26121 Oldenburg
E-Mail: hey@dennis-westermann.de
(nachfolgend "Auftragnehmer" oder "Anbieter")

und seinen Kunden bzw. Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber", "Kunde" oder "Nutzer") über folgende Leistungsbereiche:

  • KI-Consulting, Beratung & Workshops: Strategie- und Prozessberatung, Bedarfsanalysen, Inhouse-Workshops, Trainings, Keynotes und Sparring-Calls.
  • Softwareentwicklung & Vibe Coding: Konzeption, Erstellung, Anpassung, Stabilisierung und Integration von Individualsoftware, Prototypen, Skripten, Schnittstellen (APIs), KI-Agenten und Datenbankanbindungen.
  • Vertrieb, Bereitstellung & Lizenzierung von Software: Verkauf, Überlassung und Lizenzierung von Standard-Software, Software-as-a-Service (SaaS), digitalen Tools, Skript-Bibliotheken und Webanwendungen.
  • Medienproduktion: Audioproduktion (Podcast, Musik, Voice-Over, Mix & Mastering) und Videoproduktion (Imagefilme, Recruiting-Videos, Social Media Content).
  • Kostenlose Web-Tools: Bereitstellung unentgeltlicher Werkzeuge auf der Website (z. B. JavaBot, Prompt Optimizer, Pulsegrid Browser-DAW).

(2) Diese AGB gelten primär für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B). Soweit Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB, B2C) geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vorrangig; entsprechende Sonderregelungen sind in diesen AGB gesondert gekennzeichnet.

(3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, selbst wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(4) Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag oder Angebot haben stets Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss und Buchungsprozesse

(1) Die Darstellung der Leistungen, Produkte und Tools auf der Website www.dennis-westermann.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage bzw. eines Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • die schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) übermittelte Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden,
  • die schriftliche oder per E-Mail erteilte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers auf eine Kundenanfrage,
  • die Bestätigung einer verbindlichen Terminbuchung über das integrierte Buchungssystem (z. B. Cal.com) oder ein digitales Bestellformular, oder
  • den Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung oder die Bereitstellung der Software/Lizenzschlüssel durch den Auftragnehmer mit Wissen des Kunden.

(3) Bei Terminbuchungen über externe Tools (wie Cal.com) gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Plattformanbieters.

§ 3 Leistungsbeschreibung nach Kategorien

3.1 Vertrieb, Bereitstellung & Lizenzierung von Software

(1) Beim Vertrieb von Standard-Software, SaaS-Lösungen, Tools oder Skripten schuldet der Anbieter die Überlassung der Software in der vereinbarten Version (in Objektcode, als ausführbare Datei, als Cloud-Instanz oder als Quellcode/Skriptpaket, je nach Produktvereinbarung) nebst etwaig vereinbarter Dokumentation.

(2) Die Beschaffenheit und der Funktionsumfang der Software ergeben sich abschließend aus der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. Leistungsübersicht. Öffentliche Äußerungen oder Werbeaussagen stellen keine vertragliche Beschaffenheitsgarantie dar.

(3) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm genutzte Hard- und Softwareumgebung den in der Produktbeschreibung genannten Mindestanforderungen entspricht.

3.2 Softwareentwicklung, Vibe Coding & Individualanpassungen

(1) Bei Vereinbarung individueller Softwareentwicklung, Programmierung von Schnittstellen, Prototyping oder Projekt-Rettung (Vibe Coding) richten sich Leistungsumfang und Spezifikationen nach dem jeweiligen Einzelauftrag, Lasten-/Pflichtenheft oder den agil vereinbarten Meilensteinen.

(2) Sofern nicht ausdrücklich ein werkvertraglicher Erfolg mit detailliertem Pflichtenheft vereinbart wurde, werden Entwicklungsleistungen, Code-Audits, Prompt-Engineering und Projekt-Stabilisierungen als Dienstvertrag nach Aufwand (Stundensatz oder Tagessatz) erbracht.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Zugänge (z. B. APIs, Repositories, Testsysteme) und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung stehen.

3.3 KI-Consulting, Workshops & Schulungen (Dienstvertrag)

(1) Beratungsleistungen, Schulungen, Workshops und Sparring-Calls werden als reine Dienstverträge erbracht. Geschuldet ist die fachgerechte, anwendungsorientierte Durchführung der Beratung nach aktuellem Stand der Technik, nicht jedoch ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis, eine Umsatzsteigerung oder ein behördlicher/regulatorischer Erfolg beim Kunden.

(2) Schulungstermine mit fest vereinbartem Datum unterliegen den Stornierungsregelungen gemäß § 7.

3.4 Audio- und Videoproduktion (Werkvertrag)

(1) Bei Audio- und Videoproduktionen schuldet der Auftragnehmer die Erstellung eines sendefähigen bzw. veröffentlichungsfähigen Endprodukts nach Maßgabe des Kundenbriefings.

(2) Im vereinbarten Projektpreis sind standardmäßig bis zu zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Nachträgliche Konzeptänderungen nach Freigabe des Zwischenstandes werden gesondert nach Aufwand vergütet.

(3) Rohdaten, Projektdateien (DAW-Projekte, Videoschnitt-Projektdateien, Rohaufnahmen) verbleiben beim Auftragnehmer und sind nicht geschuldet, es sei denn, ein ausdrückliches Buyout wurde schriftlich vereinbart.

3.5 Kostenlose Web-Tools (JavaBot, Prompt Optimizer, Pulsegrid)

(1) Kostenlos auf der Website bereitgestellte Werkzeuge werden ohne jede Gewährleistung und ohne Anspruch auf Verfügbarkeit, Richtigkeit oder permanente Weiterführung zur Verfügung gestellt ("as is").

(2) Der Anbieter behält sich vor, diese Angebote jederzeit zu ändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen.

§ 4 Besondere Bedingungen & Disclaimer für Software mit KI-Integration

⚠️ Wesentlicher Hinweis zur Natur von KI-Systemen (Probabilistischer Charakter):

Moderne generative KI-Modelle, Sprachmodelle (LLMs), Agenten-Systeme und automatisierte Codegeneratoren arbeiten stochastisch und probabilistisch. Die Ausgaben basieren auf statistischen Wahrscheinlichkeiten und können trotz modernster Architektur sachlich unrichtig sein, logische Fehler aufweisen, unvollständig sein oder unerwartete Ergebnisse ("Halluzinationen") generieren.

(1) Keine Garantie für inhaltliche Richtigkeit: Der Anbieter übernimmt keine Gewähr oder Garantie dafür, dass durch KI-Komponenten erzeugte Texte, Übersetzungen, Datenanalysen, Programmcodes, Prognosen oder Antworten stets fehlerfrei, aktuell, rechtlich unbedenklich oder für einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck geeignet sind.

(2) Verpflichtung zum Human-in-the-Loop (Menschliche Prüfpflicht):
Der Auftraggeber bzw. Nutzer ist ausdrücklich verpflichtet, sämtliche durch die Software oder KI-Funktionen erzeugten Ergebnisse, Daten, Skripte, Quellcodes oder automatisierten Aktionen vor einer Übernahme in produktive Prozesse, vor Veröffentlichung oder vor geschäftlichen Entscheidungen durch qualifiziertes Personal eigenverantwortlich auf Plausibilität, Richtigkeit, Vollständigkeit, Sicherheit und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen (Prinzip der menschlichen Letztkontrolle).

(3) Abhängigkeit von Drittanbieter-APIs und -Modellen:
Soweit die Software Schnittstellen zu externen KI-Modellen oder Cloud-Diensten Dritter (z. B. OpenAI, Anthropic, xAI, Google, Supabase, HuggingFace etc.) nutzt oder integriert:

  • haftet der Anbieter nicht für Ausfälle, Latenzen, Drosselungen (Rate Limits), Formatänderungen oder Dienstabschaltungen dieser Drittanbieter;
  • trägt der Kunde die etwaigen verbrauchsabhängigen API- und Token-Kosten der Drittanbieter, sofern im Angebot nicht ausdrücklich ein All-Inclusive-Paket vereinbart wurde;
  • ist der Kunde selbst für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Drittanbieter verantwortlich.

§ 5 Eigenverantwortung des Nutzers, Testpflichten & Datensicherung (Gefahr von Datenbeschädigung)

🛡️ WICHTIGER HINWEIS ZUR DATENSICHERHEIT & EIGENVERANTWORTUNG:

Software-Tools, Skripte, Automatisierungen, Datenbank-Utilities und KI-Agenten können bei fehlerhafter Konfiguration, unvollständigen Vorgaben, inkompatiblen Systemumgebungen oder unsachgemäßer Bedienung Daten überschreiben, verändern oder unwiderruflich löschen. Der Einsatz erfolgt in der alleinigen Betriebsverantwortung des Kunden.

(1) Grundsatz der Eigenverantwortung:
Jeder Kunde und Nutzer ist für die Auswahl, Konfiguration, Rechtevergabe, Systemintegration, Ausführung und kontinuierliche Überwachung der Software in seiner IT- und Betriebsumgebung vollumfänglich selbst verantwortlich.

(2) Verpflichtung zu Vorab-Tests in isolierter Testumgebung (Sandbox / Staging):
Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, jede neue Software, jedes Software-Update, jedes Skript und jeden Automatisierungs-Workflow vor einem produktiven Einsatz oder vor dem Zugriff auf Produktivdaten zunächst in einer isolierten, nicht-produktiven Test- bzw. Staging-Umgebung mit synthetischen oder unkritischen Testdaten auf fehlerfreie Funktion, Kompatibilität und Sicherheit zu testen und abzunehmen.

(3) Zwingende Datensicherungs- und Backup-Obliegenheit:
Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner kaufmännischen und betrieblichen Sorgfaltspflichten für eine regelmäßige und wirksame Datensicherung verantwortlich ist. Der Kunde ist verpflichtet:

  • unmittelbar vor jeder Installation, Integration, Ausführung, Konfigurationsänderung oder Aktualisierung der Software eine vollständige, ordnungsgemäße und geprüfte Datensicherung aller potenziell betroffenen Datenbestände, Datenbanken, Systemkonfigurationen und Dateien zu erstellen;
  • im laufenden Betrieb tägliche oder dem Risiko angemessene Sicherungskopien anzufertigen und die Wiederherstellbarkeit dieser Sicherungen in regelmäßigen Abständen zu verifizieren.

(4) Haftungsbegrenzung bei Datenverlust oder Datenbeschädigung:
Sollte es ungeachtet der vorstehenden Pflichten zu einem Datenverlust, einer Datenbeschädigung oder einer Systembeeinträchtigung kommen, ist die Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund und sofern dem Grunde nach überhaupt eine Haftung besteht – auf denjenigen typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei ordnungsgemäßer, täglicher und dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre, um die Daten aus den vorhandenen Backups zu rekonstruieren.

§ 6 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Lizenzbedingungen

(1) Urheberrecht: Das Urheberrecht an allen vom Auftragnehmer geschaffenen Werken, Softwareprogrammen, Quellcodes, Skripten, Konzepten, Audio- und Videowerken verbleibt beim Auftragnehmer.

(2) Nutzungsrechte an Standard-Software / SaaS:
Bei Überlassung von Standardsoftware, SaaS-Diensten oder digitalen Tools erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und auf die vereinbarte Laufzeit bzw. den vereinbarten Zweck beschränktes Recht, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen (EULA). Eine Vervielfältigung, ein Weiterverkauf, ein Reverse Engineering, eine Dekompilierung oder eine Modifikation über die gesetzlich zwingenden Schranken (§§ 69d, 69e UrhG) hinaus ist untersagt.

(3) Nutzungsrechte an Individualsoftware / Auftragsentwicklung:
Bei individuell für den Auftraggeber entwickelter Software räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Gesamtvergütung das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht ein. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen umfasst dies das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung im eigenen Unternehmen des Kunden.

(4) Vorbehalt an Basismodulen und Know-how:
Generische Basismodule, Bibliotheken, Frameworks, Skripte, Prompts und Entwicklungsbausteine, die vom Auftragnehmer bereits vor Vertragsschluss entwickelt wurden oder unabhängig vom konkreten Auftrag entstanden sind (General Purpose Code / Pre-Existing IP), verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das bei der Auftragsdurchführung gewonnene allgemeine Fachwissen, Ideen, Methoden und Techniken für andere Kunden und eigene Entwicklungen uneingeschränkt weiter zu nutzen.

(5) Open-Source-Komponenten:
Soweit in der Software Open-Source-Komponenten oder Bibliotheken Dritter enthalten sind, gelten für diese vorrangig die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen (z. B. MIT, Apache 2.0, BSD etc.).

(6) Referenznennung:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden und das realisierte Projekt (unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen) nach erfolgreichem Projektabschluss als Referenz auf seiner Website, in sozialen Medien und in Präsentationen zu benennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug und Stornierung

(1) Preisangaben:
Alle Preise verstehen sich in Euro (€). Gegenüber Unternehmern (B2B) verstehen sich alle angegebenen Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern (B2C) sind die Preise Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Zahlungsmodalitäten & Meilensteine:

  • Softwarekauf & Einmallizenzen: 100 % Vorkasse bei Bestellung bzw. vor Bereitstellung der Software.
  • Softwareentwicklung & Projektgeschäft: Sofern nicht anders vereinbart, gelten bei Projekten über 3.000 € netto folgende Abschlagszahlungen: 40 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Bereitstellung der Beta-Version / erstem Meilenstein, 30 % bei Endabnahme.
  • Workshops, Schulungen & Sparring-Calls: 100 % Vorkasse vor Durchführung des Termins.
  • SaaS / Abonnements: Abrechnung monatlich oder jährlich im Voraus über die gewählte Zahlungsmethode.

(3) Zahlungsfristen und Verzug:
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB:

  • B2B (Unternehmer): 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. sowie die gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB).
  • B2C (Verbraucher): 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a.

(4) Stornobedingungen für terminierte Leistungen (Workshops / Sparring):

  • Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfreie Stornierung oder Umbuchung möglich.
  • 13 bis 3 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars werden fällig.
  • Weniger als 72 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars werden fällig.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung durch rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Anforderungen, Zugangsdaten, Schnittstellendokumentationen und Testumgebungen.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Quelltexte, Bilder, Audio- und Videodateien frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Verbote verletzen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und führt dies zu Verzögerungen oder Mehraufwand, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend und der Auftragnehmer kann den Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen.

§ 9 Abnahme und Gewährleistung

(1) Abnahme bei Werkverträgen (Individualsoftware, Medienproduktion):
Nach Fertigstellung und Bereitstellung des Werkes stellt der Auftragnehmer das Werk zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich zu prüfen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk abnimmt, rügelos in Betrieb nimmt oder nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich wesentliche, konkret bezeichnete Mängel rügt.

(2) Gewährleistung gegenüber Unternehmern (B2B):

  • Die Gewährleistungsfrist für Mängel an erstellter Software oder Medienproduktionen beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Bereitstellung.
  • Bei Mängeln steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung (Bugfix, Update, Patch, Umgehungslösung) oder Neuherstellung zu. Dem Auftragnehmer sind mindestens zwei Nacherfüllungsversuche einzuräumen.
  • Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme oder zur Minderung.

(3) Gewährleistungsausschluss bei Eingriffen:
Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Fehler darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde oder ein Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers die Software modifiziert, in inkompatiblen Betriebssystemumgebungen ausführt oder unsachgemäß bedient hat.

§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkungen

(1) Unbeschränkte Haftung:
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer ausdrücklich schriftlich übernommenen Garantie.

(2) Haftung bei Verletzung von Kardinalpflichten:
Bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Haftungshöchstgrenze gegenüber Unternehmern (B2B):
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für vertragstypische Schäden gemäß Absatz 2 pro Schadensfall auf die Höhe der für das betroffene Einzelprojekt bzw. die betroffene Softwarelizenz vereinbarten Netto-Vergütung (bei Dauerschuldverhältnissen auf den Betrag der in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlten Vergütung) beschränkt.

(4) Ausschluss von Folgeschäden:
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle oder Ansprüche Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(5) Geltung für Erfüllungsgehilfen:
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten im gleichen Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Geheimhaltung: Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, technischen Dokumente, Programmquelltexte und vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.

(2) Datenschutz (DSGVO):
Personenbezogene Daten werden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet. Detaillierte Angaben sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

(3) Auftragsverarbeitung (AVV):
Sofern der Auftragnehmer im Rahmen von Softwareentwicklung, Serverwartung oder Supportleistungen Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die der Kunde als Verantwortlicher verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C)

(1) Kein Widerrufsrecht für Unternehmer (B2B):
Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Widerrufsbelehrung für Verbraucher:

WIDERRUFSBELEHRUNG

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Dennis Westermann, Alexanderstraße 170, 26121 Oldenburg, E-Mail: hey@dennis-westermann.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

(3) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen:

  • Digitale Inhalte (Software-Downloads / Lizenzkeys): Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
  • Dienstleistungen (Consulting / Entwicklung): Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Erbringung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
  • Terminierte Veranstaltungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB): Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen oder Schulungen/Workshops, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht kein Widerrufsrecht.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht:
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Gerichtsstand:
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers in Oldenburg (Oldb).

(3) Streitbeilegung für Verbraucher:
Die Europäische Kommission stellte ehemals eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit; diese OS-Plattform wurde am 20. Juli 2025 durch die EU eingestellt. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder verpflichtet noch bereit.

(4) Form von Erklärungen:
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelrügen, Rücktrittserklärungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

(5) Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: August 2026
Version: 2.0 (Software, Consulting, Development & AI-Disclaimer)

Dennis Westermann
Alexanderstraße 170
26121 Oldenburg
E-Mail: hey@dennis-westermann.de

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